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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 06.06.2002
Aktenzeichen: V R 59/00

Vorinstanz:

FG Hessen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 30.08.2000
Aktenzeichen: 6 K 4562/98

Schlagzeile:

Rückvergütung einer Genossenschaft an ihre Mitglieder als nachträgliches Entgelt für eine Lieferung

Schlagworte:

Entgelt, Genossenschaft, Gutschrift, Rückvergütung, Überschuss, Umsatzsteuer, Vorsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Gewährt eine Genossenschaft ihren Mitgliedern mit Gutschriften eine umsatzabhängige Rückvergütung für die an die Genossenschaft erbrachten Lieferungen, handelt es sich um eine nachträgliche Erhöhung des Entgelts mit der Folge, dass die Genossenschaft insoweit zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

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