Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.06.2002 |
Aktenzeichen: | V R 59/00 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 30.08.2000 |
Aktenzeichen: | 6 K 4562/98 |
Schlagzeile: |
Rückvergütung einer Genossenschaft an ihre Mitglieder als nachträgliches Entgelt für eine Lieferung
Schlagworte: |
Entgelt, Genossenschaft, Gutschrift, Rückvergütung, Überschuss, Umsatzsteuer, Vorsteuer
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Gewährt eine Genossenschaft ihren Mitgliedern mit Gutschriften eine umsatzabhängige Rückvergütung für die an die Genossenschaft erbrachten Lieferungen, handelt es sich um eine nachträgliche Erhöhung des Entgelts mit der Folge, dass die Genossenschaft insoweit zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.