Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 04.04.2002 |
Aktenzeichen: | 4 V 5485/01 |
Schlagzeile: |
Keine rückwirkende Änderung eines Steuerbescheides bei Ermittlungsverschulden des Finanzamts
Schlagworte: |
Änderung, Angehörige, Berichtigung, Ermittlungsverschulden, Steuerbescheid, Verwandter
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Ein Ermittlungsverschulden des Fiskus liegt vor, wenn das Finanzamt eine Angabe in einer Schenkungsteuer-Erklärung zum Verwandtschaftsverhältnis (“Nichte“) ungeprüft übernimmt. Im Urteilsfall hatte es sich tatsächlich um eine Großnichte gehandelt. Eine rückwirkende Änderung des Bescheides ist nach der Entscheidung des Finanzgerichts trotz der unzutreffenden Steuerklasse nicht möglich.