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Quelle:

Finanzgericht München
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 04.04.2002
Aktenzeichen: 4 V 5485/01

Schlagzeile:

Keine rückwirkende Änderung eines Steuerbescheides bei Ermittlungsverschulden des Finanzamts

Schlagworte:

Änderung, Angehörige, Berichtigung, Ermittlungsverschulden, Steuerbescheid, Verwandter

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Ein Ermittlungsverschulden des Fiskus liegt vor, wenn das Finanzamt eine Angabe in einer Schenkungsteuer-Erklärung zum Verwandtschaftsverhältnis (“Nichte“) ungeprüft übernimmt. Im Urteilsfall hatte es sich tatsächlich um eine Großnichte gehandelt. Eine rückwirkende Änderung des Bescheides ist nach der Entscheidung des Finanzgerichts trotz der unzutreffenden Steuerklasse nicht möglich.

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