Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.05.2002 |
Aktenzeichen: | VII R 6/01 |
Vorinstanz: |
FG Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.12.2000 |
Aktenzeichen: | 9 K 319/00 |
Schlagzeile: |
Entstehung des Anspruchs auf Erstattungszinsen, Prozesszinsen und Aussetzungszinsen
Schlagworte: |
Abtretung, Aussetzungszinsen, Erstattungszinsen, Prozesszinsen, Zinsen
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Der Anspruch auf Erstattungszinsen gemäß § 233a AO 1977 entsteht mit der Steuerfestsetzung, die zu dem eine Erstattung auslösenden Unterschiedsbetrag i.S. des § 233a Abs. 1 AO 1977 führt.
Hinweis: Eine vor der Steuerfestsetzung angezeigte Abtretung des Anspruchs auf Erstattungszinsen ist nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs unwirksam.