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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.05.2002
Aktenzeichen: VII R 6/01

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.12.2000
Aktenzeichen: 9 K 319/00

Schlagzeile:

Entstehung des Anspruchs auf Erstattungszinsen, Prozesszinsen und Aussetzungszinsen

Schlagworte:

Abtretung, Aussetzungszinsen, Erstattungszinsen, Prozesszinsen, Zinsen

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Der Anspruch auf Erstattungszinsen gemäß § 233a AO 1977 entsteht mit der Steuerfestsetzung, die zu dem eine Erstattung auslösenden Unterschiedsbetrag i.S. des § 233a Abs. 1 AO 1977 führt.

Hinweis: Eine vor der Steuerfestsetzung angezeigte Abtretung des Anspruchs auf Erstattungszinsen ist nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs unwirksam.

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