Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.05.2002
Aktenzeichen: IV R 58/00

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 15.04.1999
Aktenzeichen: 14 K 2812/96 F

Schlagzeile:

Umqualifizierung verrechenbarer in ausgleichsfähige Verluste nach Sanierung einer Kommanditgesellschaft

Schlagworte:

Kommanditgesellschaft, Sanierung, Umqualifizierung, Verlust, Verlustabzug

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Der Anteil am Sanierungsgewinn führte unter der Geltung des § 3 Nr. 66 des Einkommensteuergesetzes (EStG) alte Fassung zu einem steuerfreien Ausgleich des negativen Kapitalkontos eines Kommanditisten. Der im Zeitpunkt der Sanierung bestehende verrechenbare Verlust im Sinne des § 15a Abs. 4 EStG blieb in der bisherigen Höhe bestehen. Sofern er nicht durch spätere Gewinne aufgezehrt wurde, war er beim Ausscheiden des Kommanditisten aus der Kommanditgesellschaft in der Höhe des Sanierungsgewinns in einen ausgleichsfähigen Verlust umzuqualifizieren.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof befasst sich in seiner Entscheidung auch mit dem Erlass eines neuen Gerichtsbescheids trotz Antrag auf mündliche Verhandlung bei wesentlicher Änderung der Prozesslage.

zur Suche nach Steuer-Urteilen