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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.07.2002
Aktenzeichen: I R 79/01

Vorinstanz:

FG Rheinland-Pfalz
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.07.2001
Aktenzeichen: 2 K 2363/00

Schlagzeile:

Teilwert bei Einbringung halbfertiger Arbeiten

Schlagworte:

Bilanzierung, Einbringung, Halbfertige Arbeiten, Stille Reserven, Teilwert, Umwandlung, Wahlrecht

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Bei der Einbringung zu Teilwerten oder Zwischenwerten gehören zum Teilwert halbfertiger Arbeiten auch darin enthaltene anteilige Gewinne.

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