Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.08.2002
Aktenzeichen: VIII R 61/00

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 17.08.2000
Aktenzeichen: 10 K 3879/98 Kg

Schlagzeile:

Kindergeldanspruch eines griechischen Staatsangehörigen, der in Deutschland als Lehrer im Angestelltenverhältnis tätig ist

Schlagworte:

Ausländer, Griechenland, Kindergeld

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Das nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Steuervergütung gezahlte deutsche Kindergeld fällt in den sachlichen Geltungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern; es ist eine Familienleistung i.S. des Art. 4 Abs. 1 Buchst. h dieser Verordnung.

Wird zwischen den zuständigen griechischen und deutschen Behörden bzw. Stellen gemäß Art. 17 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 vereinbart, dass ein griechischer Staatsangehöriger, der in Deutschland als Lehrer im Angestelltenverhältnis tätig ist, von der Anwendung der deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit befreit ist und weiterhin den griechischen Rechtsvorschriften unterliegt, so hat diese Vereinbarung nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zur Folge, dass ein grundsätzlich nach den Vorschriften des EStG bestehender Anspruch auf Kindergeld ausgeschlossen ist.

zur Suche nach Steuer-Urteilen