Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.08.2002 |
Aktenzeichen: | VI R 63/97 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 23.05.1997 |
Aktenzeichen: | 10 K 4915/96 |
Schlagzeile: |
Rabattfreibetrag bei Abgabe von Medikamenten aus einer Krankenhausapotheke
Schlagworte: |
Apotheke, Arzneimittel, Geldwerter Vorteil, Krankenhaus, Medikament, Rabattfreibetrag
Wichtig für: |
Arbeitgeber, Arbeitnehmer
Kurzkommentar: |
Der Rabattfreibetrag kommt auch bei der verbilligten Abgabe von Medikamenten an die Belegschaft eines Krankenhauses in Betracht. Nach Auffassung der Finanzrichter ist es nicht von Bedeutung, ob die Leistungen für das betreffende Unternehmen typisch sind. Es kommt auch nicht darauf an, welchen Rang die Leistungen in der Unternehmensbetätigung einnehmen.
Hinweis: Siehe auch das Urteil des Bundesfinanzhofes vom 27.08.2002 (Az.: VI R 158/98).