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Quelle:

Hessisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.08.2002
Aktenzeichen: 3 K 2028/01

Schlagzeile:

Kindergeldanspruch für Ausländer, die nur im Besitz einer zeitlich befristeten Aufenthaltsbefugnis sind

Schlagworte:

Aufenthaltsgenehmigung, Aufenthaltstitel, Ausländer, Gleichheit, Kindergeld, Verfassung

Wichtig für:

Ausländer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 54/02 (Abgabe; altes Aktenzeichen: VIII R 79/02) sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.2.2005):
Kindergeldanspruch für Ausländer, die nur im Besitz einer zeitlich befristeten Aufenthaltsbefugnis (§ 30 AuslG), nicht aber einer Aufenthaltsberechtigung bzw. Aufenthaltserlaubnis sind? Verfassungswidrigkeit von § 62 Abs.2 Satz 1 EStG?
-- Zulassung durch FG --
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
EStG § 62 Abs 2 S 1; GG Art 3; AuslG § 30; AuslG § 35
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 22.8.2002 (3 K 2028/01)

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