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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.08.2002
Aktenzeichen: I R 10/01

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.04.2000
Aktenzeichen: 12 K 98/98

Schlagzeile:

Keine Steuerfreistellung für Dividenden, die eine Schweizer Aktiengesellschaft an eine Schweizer Personengesellschaft ausschüttet

Schlagworte:

Aktivitätsklausel, Betriebstätte, Dividende, Doppelbesteuerung, Personengesellschaft, Schweiz

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Kapitalanleger, Personengesellschaften

Kurzkommentar:

Dividenden, die eine Schweizer Aktiengesellschaft an eine Schweizer Personengesellschaft ausschüttet, an der ausschließlich unbeschränkt Steuerpflichtige beteiligt sind, sind nicht nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a des Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz (DBA-Schweiz) von der Besteuerung in Deutschland ausgenommen.

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