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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.01.2002
Aktenzeichen: VI R 95/99

Vorinstanz:

FG Schleswig-Holstein
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.05.1999
Aktenzeichen: III 1146/94

Schlagzeile:

Steuerfreiheit von Zukunftssicherungsleistungen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Schlagworte:

Arbeitnehmer, Gesellschaftergeschäftsführer, Sozialversicherung, Versicherungspflicht, Zukunftsicherung

Wichtig für:

GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Für die Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zu einer Lebensversicherung des Arbeitnehmers ist dessen gegenwärtiger Versicherungsstatus maßgeblich. Die Zuschüsse sind nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer als nunmehr beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer kraft Gesetzes rentenversicherungsfrei geworden ist, auch wenn er sich ursprünglich auf eigenen Antrag von der Rentenversicherungspflicht hatte befreien lassen.

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