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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.10.2002
Aktenzeichen: V R 73/01

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.06.2001
Aktenzeichen: 5 K 33/00

Schlagzeile:

Beiträge der Rundfunkanstalten an Pensionskassen als Leistungsentgelt für freie Mitarbeiter

Schlagworte:

Entgelt, Freie Mitarbeiter, Pensionskasse, Rundfunkermittler

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Zahlt eine Rundfunkanstalt zugunsten ihrer freien Mitarbeiter Beiträge an die Pensionskasse für freie Mitarbeiter der Deutschen Rundfunkanstalten, gehören auch diese Beiträge zum Entgelt für die Leistungen der Mitarbeiter.

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