Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.10.2002 |
Aktenzeichen: | V R 73/01 |
Vorinstanz: |
FG Niedersachsen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.06.2001 |
Aktenzeichen: | 5 K 33/00 |
Schlagzeile: |
Beiträge der Rundfunkanstalten an Pensionskassen als Leistungsentgelt für freie Mitarbeiter
Schlagworte: |
Entgelt, Freie Mitarbeiter, Pensionskasse, Rundfunkermittler
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Zahlt eine Rundfunkanstalt zugunsten ihrer freien Mitarbeiter Beiträge an die Pensionskasse für freie Mitarbeiter der Deutschen Rundfunkanstalten, gehören auch diese Beiträge zum Entgelt für die Leistungen der Mitarbeiter.