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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.07.2002
Aktenzeichen: X R 46/01

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.07.2001
Aktenzeichen: 10 K 200/00

Schlagzeile:

Steuerliche Behandlung einer abgekürzten Leibrente

Schlagworte:

Abgekürzte Leibrente, Erwerbsunfähigkeitsrente, Krankengeld, Leibrente, Progressionsvorbehalt, Rente

Wichtig für:

Rentner

Kurzkommentar:

Hat ein Leistungsträger Anspruch auf Sozialleistungen (hier: Krankengeld) und ist der Anspruch des Berechtigten auf diese infolge der Bewilligung einer Erwerbsunfähigkeitsrente mit den Wirkungen entfallen, dass der für die entsprechende Leistung zuständige Leistungsträger erstattungspflichtig ist (§ 103 Abs. 1 SGB X) und der Rentenanspruch des Berechtigten als erfüllt gilt (§ 107 Abs. 1 SGB X), unterliegt die Rente im Umfang dieser Erfüllungsfiktion als abgekürzte Leibrente mit ihrem Ertragsanteil der Einkommensteuer.

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