Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 09.10.2002 |
Aktenzeichen: | VI R 112/99 |
Vorinstanz: |
FG Rheinland-Pfalz |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.05.1999 |
Aktenzeichen: | 2 K 2379/98 |
Schlagzeile: |
Haftungsfolgen für Arbeitgeber bei Verletzung von Anzeigepflichten bei der Lohnsteuer
Schlagworte: |
Abtretung, Arbeitslohn, Dritter, Haftung, Lohnsteuer, Rückdeckungsversicherung
Wichtig für: |
Arbeitgeber
Kurzkommentar: |
Die Anzeige des Arbeitgebers nach § 38 Abs. 4 Satz 2 EStG ersetzt die Erfüllung der Einbehaltungspflichten. Bei unterlassener Anzeige hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit den Haftungsfolgen (§ 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG) nicht ordnungsgemäß einbehalten.
Hinweis: Der Bundesfinanzhof befasst sich in der Entscheidung auch mit der Frage, wann ein Lohnzufluss vorliegt bei Abtretung der Ansprüche aus einer zur Absicherung der Versorgungszusage zugunsten des Gesellschafter-Geschäftsführers abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung an die Ehefrau.