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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 20.08.2002
Aktenzeichen: IX R 40/97

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 25.10.1996
Aktenzeichen: 3 K 1806/95

Schlagzeile:

Erhöhte Absetzungen für Baudenkmäler bei einzelnen Baumaßnahmen

Schlagworte:

Abschreibung, Baudenkmal

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Nach § 7i Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können bei einem im Inland belegenen, denkmalgeschützten Gebäude erhöhte Absetzungen auf Herstellungskosten für eine einzelne Baumaßnahme auch dann vorgenommen werden, wenn die einzelne Maßnahme Teil einer Gesamtbaumaßnahme ist. Voraussetzung ist insoweit, dass die einzelne Baumaßnahme sachlich abgrenzbar und als solche abgeschlossen ist.

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