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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.10.2002
Aktenzeichen: VII R 2/02

Vorinstanz:

FG Mecklenburg-Vorpommern
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.12.2001
Aktenzeichen: 1 K 508/99

Schlagzeile:

Keine Erstattung von Getreide-Mitverantwortungsabgabe bei deren bestandskräftiger Festsetzung

Schlagworte:

Erstattung, Getreide-Mitverantwortungsabgabe, Rechtstheorie

Wichtig für:

Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Die bestandskräftige Festsetzung der angemeldeten und selbstberechneten Getreide-Mitverantwortungsabgabe für Getreidelieferungen in den Beitrittsländern vor dem 3. Oktober 1990 schließt einen Anspruch auf Erstattung der Abgabe aus, obwohl deren Erhebung rechtswidrig war.

Hinweis: Der Bundesfinanzhof befasst sich in seiner Entscheidung mit dem Erstattungsanspruch nach formellem und materiellem Rechtsgrund sowie der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts.

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