Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.10.2002 |
Aktenzeichen: | VII R 2/02 |
Vorinstanz: |
FG Mecklenburg-Vorpommern |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.12.2001 |
Aktenzeichen: | 1 K 508/99 |
Schlagzeile: |
Keine Erstattung von Getreide-Mitverantwortungsabgabe bei deren bestandskräftiger Festsetzung
Schlagworte: |
Erstattung, Getreide-Mitverantwortungsabgabe, Rechtstheorie
Wichtig für: |
Land- und Forstwirte
Kurzkommentar: |
Die bestandskräftige Festsetzung der angemeldeten und selbstberechneten Getreide-Mitverantwortungsabgabe für Getreidelieferungen in den Beitrittsländern vor dem 3. Oktober 1990 schließt einen Anspruch auf Erstattung der Abgabe aus, obwohl deren Erhebung rechtswidrig war.
Hinweis: Der Bundesfinanzhof befasst sich in seiner Entscheidung mit dem Erstattungsanspruch nach formellem und materiellem Rechtsgrund sowie der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts.