Quelle: |
Finanzgericht Baden-Württemberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 25.11.2002 |
Aktenzeichen: | 6 K 203/01 |
Schlagzeile: |
Tarifvergünstigung für außerordentliche Einkünfte bei Verlustverrechnung (Mindestbesteuerung)
Schlagworte: |
Außerordentliche Einkünfte, Mindestbesteuerung, Tarif, Verlust, Verlustverrechnung
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
++ Es liegt keine Kommentierung zu diesem Urteil vor. ++
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Unterliegen ab dem Veranlagungszeitraum 1999 nicht mehr die gesamten außerordentlichen Einkünfte der Tarifbegünstigung des § 34 Abs. 1 EStG, wenn positive außerordentliche Einkünfte und laufende Verluste unterschiedlicher Einkunftsarten vorliegen, weil zwingend eine Verlustverrechnung (§ 2 Abs. 3 Satz 4 EStG) zu erfolgen hat ?