Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 06.11.2002 |
Aktenzeichen: | V R 50/01 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 17.04.2001 |
Aktenzeichen: | 15 K 6234/00 U |
Schlagzeile: |
Ist die Veranstaltung eines Kartenspiels umsatzsteuerfrei? (Vorlage an den Europäischen Gerichtshof)
Schlagworte: |
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) werden folgende Fragen zur Auslegung der Richtlinie 77/388/EWG vorgelegt:
1. Verbietet Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG einem Mitgliedstaat, die Veranstaltung eines Kartenspiels bereits dann der Mehrwertsteuer zu unterwerfen, wenn die Veranstaltung eines Kartenspiels durch eine zugelassene öffentliche Spielbank steuerfrei ist, oder muss zusätzlich feststehen, dass die außerhalb der Spielbanken veranstalteten Kartenspiele in wesentlichen Punkten, wie zum Beispiel bei den Spielregeln, beim Höchsteinsatz und Höchstgewinn, mit den Kartenspielen in den Spielbanken vergleichbar sind?
2. Kann sich der Veranstalter auf die Steuerfreiheit nach Art. 13 Teil B Buchst. f der Richtlinie 77/388/EWG berufen?