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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.09.2002
Aktenzeichen: III R 37/01

Vorinstanz:

FG Thüringen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 22.08.2001
Aktenzeichen: III 911/00

Schlagzeile:

Investitionszulageberechtigung für Nießbraucher bei Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude

Schlagworte:

Investitionszulage, Nießbrauch, Sanierung, Wirtschaftliches Eigentum

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Gewährung einer Investitionszulage nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvZulG 1999 für Erhaltungsarbeiten an einem Gebäude setzt kein zivilrechtliches oder wirtschaftliches Eigentum an dem Gebäude voraus. Unter den weiteren Voraussetzungen dieser Vorschrift ist auch der Nießbraucher anspruchsberechtigt, wenn er die Erhaltungsarbeiten auf eigene Rechnung und Gefahr durchgeführt hat.

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