Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 30.12.2002 |
Aktenzeichen: | IV D 2 - S 1547 - 7/02 |
Schlagzeile: |
Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen)
Schlagworte: |
Entnahme, Pauschbeträge, Sachentnahme
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Bundesfinanzministerium informiert in seiner Verwaltungsanweisung über die ab 1. Januar 2003 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) .Die Pauschbeträge entbinden den Betriebsinhaber und seine Angehörigen von der umständlichen Verbuchung der Einzelentnahmen.
Hinweis: Für verschiedene Branchen haben sich Änderungen ergeben. So zum Beispiel für Bäckereien/Konditoreien, Speise-/Gastwirtschaften und den Lebensmittel-Einzelhandel.