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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 30.12.2002
Aktenzeichen: IV D 2 - S 1547 - 7/02

Schlagzeile:

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen)

Schlagworte:

Entnahme, Pauschbeträge, Sachentnahme

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Bundesfinanzministerium informiert in seiner Verwaltungsanweisung über die ab 1. Januar 2003 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) .Die Pauschbeträge entbinden den Betriebsinhaber und seine Angehörigen von der umständlichen Verbuchung der Einzelentnahmen.

Hinweis: Für verschiedene Branchen haben sich Änderungen ergeben. So zum Beispiel für Bäckereien/Konditoreien, Speise-/Gastwirtschaften und den Lebensmittel-Einzelhandel.

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