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Quelle:

Bundesministerium der Finanzen
Art des Dokuments: BMF-Schreiben
Datum: 18.12.2002
Aktenzeichen: IV B 4 - S 2293 - 54/02

Schlagzeile:

Entlastung von Abzugsteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen nach einem vereinfachten Verfahren (Kontrollmeldeverfahren)

Schlagworte:

Abzugsteuer, Außensteuerrecht, Doppelbesteuerung

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Künstler

Kurzkommentar:

Deutsche Gewerbetreibende können bei Vergütungen an Gläubiger, die in einem ausländischen Staat ansässig sind, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, unter bestimmten Voraussetzungen auf den Steuerabzug nach § 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) verzichten. Diese Möglichkeit besteht zum Beispiel bei Künstlerhonoraren. Anstelle des Steuerabzugs kann das sog. Kontrollmeldeverfahren angewendet werden. Das BMF-Schreiben regelt die Entlastung von Abzugsteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen nach dem Kontrollmeldeverfahren.

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