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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 09.10.2002
Aktenzeichen: V R 5/02

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.11.2001
Aktenzeichen: 5 K 66/99

Schlagzeile:

Umsatzsteuerliche Folgen bei Lieferung von Saatgut und dessen Einsaat

Schlagworte:

Land- und Forstwirt, Saatgut, Umsatzsteuer, Werklieferung

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte

Kurzkommentar:

Ein Unternehmer, der einem Landwirt Saatgut liefert und es einsät, darf bei der Umsatzsteuer die (dem ermäßigten Steuersatz unterliegende) Lieferung des Getreides und die (dem Regelsteuersatz unterliegende) Einsaat getrennt abrechnen.

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