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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 10.10.2002
Aktenzeichen: VI R 13/01

Vorinstanz:

FG Hamburg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.11.1999
Aktenzeichen: VI 66/98

Schlagzeile:

Antrag auf Lohnsteuer-Pauschalierung durch Handlungsbevollmächtigten einer Aktiengesellschaft

Schlagworte:

Antrag, Finanzgerichtsordnung, Handlungsbevollmächtigter, Lohnsteuer, Pauschalierung, Verfahrensrecht, Wirksamkeit

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Derjenige, der für den Arbeitgeber im Rahmen der Lohnsteuer-Außenprüfung auftritt, ist in der Regel nach den Grundsätzen der Anscheinsvollmacht dazu befugt, einen Antrag auf Lohnsteuer- Pauschalierung zu stellen.

Hinweis: Sie finden in der BFH-Entscheidungen auch Ausführungen zum folgenden Punkten:
- Vorliegen einer Anscheinsvollmacht
- Berichtigung nach § 129 AO 1977 führt nicht zu einer Änderung oder Ersetzung im Sinne von § 68 FGO a.F.
- Auslegung von Willenserklärungen, Überprüfung der Auslegung des Finanzgerichts durch den Bundesfinanzhof

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