Quelle: |
Finanzgericht des Saarlandes |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.12.2002 |
Aktenzeichen: | 1 K 319/02 |
Schlagzeile: |
Schadensersatzleistungen eines angestellten GmbH-Geschäftführers sind Werbungskosten
Schlagworte: |
Abstandszahlung, GmbH-Geschäftsführer, Schadensersatz, Werbungskosten
Wichtig für: |
Arbeitnehmer, GmbH-Geschäftsführer
Kurzkommentar: |
Führt ein angestellter GmbH-Geschäftsführer die Bücher der GmbH nicht ordnungsgemäß und leistet deshalb Schadensersatz an die GmbH, kann er die vertragliche Abstandszahlung als Werbungskosten geltend machen.
Hintergrund: Die Finanzrichter stellten klar, dass es nicht darauf ankomme, ob die Zahlung fahrlässig bzw. schuldhaft herbeigeführt wurde. Anders sieht es nur bei strafrechtlich relevanten Verstößen aus. Kriminelles Verhalten wird steuerlich nicht belohnt. In diesem Fall kann Schadensersatz nicht als Werbungskosten abgezogen werden.