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Quelle:

Finanzgericht des Saarlandes
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 05.12.2002
Aktenzeichen: 1 K 319/02

Schlagzeile:

Schadensersatzleistungen eines angestellten GmbH-Geschäftführers sind Werbungskosten

Schlagworte:

Abstandszahlung, GmbH-Geschäftsführer, Schadensersatz, Werbungskosten

Wichtig für:

Arbeitnehmer, GmbH-Geschäftsführer

Kurzkommentar:

Führt ein angestellter GmbH-Geschäftsführer die Bücher der GmbH nicht ordnungsgemäß und leistet deshalb Schadensersatz an die GmbH, kann er die vertragliche Abstandszahlung als Werbungskosten geltend machen.

Hintergrund: Die Finanzrichter stellten klar, dass es nicht darauf ankomme, ob die Zahlung fahrlässig bzw. schuldhaft herbeigeführt wurde. Anders sieht es nur bei strafrechtlich relevanten Verstößen aus. Kriminelles Verhalten wird steuerlich nicht belohnt. In diesem Fall kann Schadensersatz nicht als Werbungskosten abgezogen werden.

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