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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 23.10.2002
Aktenzeichen: II R 81/00

Vorinstanz:

FG Sachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.09.2000
Aktenzeichen: 6 K 1450/98

Schlagzeile:

Gebäudeerrichtungsverpflichtung als Gegenleistung für eine Erbbaurechtsbestellung bei der Grunderwerbsteuer

Schlagworte:

Bauverpflichtung, Einheitlicher Vertrag, Erbbaurecht, Erbbauzins, Gegenleistung, Grunderwerbsteuer, Nebenleistung

Wichtig für:

Alle Steuerzahler

Kurzkommentar:

Verpflichtet sich der Erbbauberechtigte in einem Erbbaurechtsbestellungsvertrag zur Errichtung eines bestimmten Gebäudes auf dem Erbbaugrundstück sowie zu dessen ordnungsgemäßer Unterhaltung über die Gesamtlaufzeit des Erbbaurechts und erhält er bei Erlöschen des Erbbaurechts vom Grundstückseigentümer eine Entschädigung für das Gebäude in Höhe des Verkehrswerts, kommen die Verwendungen auf das Erbbaugrundstück regelmäßig dem Erbbauberechtigten dauerhaft zugute. In der Gebäudeherstellungsverpflichtung liegt deshalb regelmäßig keine Gegenleistung für die Bestellung des Erbbaurechts.

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