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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 07.11.2002
Aktenzeichen: VII R 11/01

Vorinstanz:

FG Niedersachsen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 21.10.1999
Aktenzeichen: 11 K 101/97

Schlagzeile:

Zeitliche Anforderungen an die Übereignung eines Unternehmens im Ganzen

Schlagworte:

Betriebsübernahme, Betriebsübernehmer, Haftung, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Maßgebender Zeitpunkt für die Frage, ob die wesentlichen Grundlagen eines Unternehmens auf den Erwerber übergegangen sind, ist derjenige der Übereignung (Festhaltung an der ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs).

Hinweis: Eine Übereignung eines Unternehmens im Ganzen liegt nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann vor, wenn die bei Beginn der Übertragung der einzelnen Grundlagen des Unternehmens vorhandenen Betriebsgrundlagen im Wesentlichen vollständig auf den Erwerber übergehen.

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