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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.08.2002
Aktenzeichen: V R 30/01

Vorinstanz:

FG Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 08.02.2001
Aktenzeichen: 14 K 131/00

Schlagzeile:

Steuerbarkeit von Kioskumsätzen auf deutschen Schiffen auf dem Bodensee

Schlagworte:

Bodenseeschiffe, Erhebungsgebiet, Kiosk, Lieferung, Ort, Umsatzsteuer

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Die Internationale Schifffahrts- und Hafenordnung für den Bodensee (ISHO) vom 22. September 1867 wurde durch das Übereinkommen über die Schifffahrt auf dem Bodensee vom 1. Juni 1973 (BGBl II 1975, 1406) aufgehoben.

Es bleibt unentschieden, ob der Bodensee als real geteilt anzusehen ist. Selbst wenn dies nicht der Fall sein sollte, stünden der Steuerbarkeit von dortigen Kioskumsätzen auf deutschen Schiffen ab dem Jahr 1984 keine allgemeinen Regeln des Völkerrechts i.S. des Art. 25 GG entgegen.

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