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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.11.2002
Aktenzeichen: III R 1/01

Vorinstanz:

FG Nürnberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.10.2000
Aktenzeichen: IV 384/98

Schlagzeile:

Veräußerung von zu einem Büro zusammengefassten Teileigentumsrechten als gewerblicher Grundstückshandel

Schlagworte:

Gesamthand, Gewerblicher Grundstückshandel, Immaterielles Wirtschaftsgut, Mitunternehmer, Teileigentum, Treugeber

Wichtig für:

Gewerbetreibende, Vermieter

Kurzkommentar:

Die Veräußerung eines 50prozentigen Kommanditanteils an einer gewerblich geprägten Grundstücksgesellschaft ist steuerrechtlich als – anteilige – Übertragung so vieler Objekte im Sinne der Rechtsprechung zum gewerblichen Grundstückshandel (Indizwirkung der sog. Drei-Objekt-Grenze) zu werten, wie sich im Gesamthandseigentum der Personengesellschaft befinden (Fortentwicklung des BFH-Urteils vom 10. Dezember 1998,. Aktenzeichen III R 61/97).

Hinweis: Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.

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