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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 13.11.2002
Aktenzeichen: VI R 164/00

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.02.2000
Aktenzeichen: 9 K 8828/98 E

Schlagzeile:

Arbeitsraum in einem Anbau zum Wohnhaus unterliegt Abzugsbeschränkungen für häusliches Arbeitszimmer

Schlagworte:

Anbau, Arbeitszimmer, Wohnbereich

Wichtig für:

Arbeitnehmer, Freiberufler, Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ein Arbeitszimmer kann auch dann "häuslich" sein, wenn es sich in einem Anbau zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen befindet und nur über einen separaten Eingang vom straßenabgewandten Garten aus betreten werden kann.

Hinweis: Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs befasst sich auch mit der Bekanntgabe eines Änderungsbescheids gegenüber dem ursprünglichen Prozessbevollmächtigten und der Änderung eines Steuerbescheids während des Revisionsverfahrens.

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