Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 13.11.2002 |
Aktenzeichen: | VI R 164/00 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.02.2000 |
Aktenzeichen: | 9 K 8828/98 E |
Schlagzeile: |
Arbeitsraum in einem Anbau zum Wohnhaus unterliegt Abzugsbeschränkungen für häusliches Arbeitszimmer
Schlagworte: |
Anbau, Arbeitszimmer, Wohnbereich
Wichtig für: |
Arbeitnehmer, Freiberufler, Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Ein Arbeitszimmer kann auch dann "häuslich" sein, wenn es sich in einem Anbau zum Wohnhaus des Steuerpflichtigen befindet und nur über einen separaten Eingang vom straßenabgewandten Garten aus betreten werden kann.
Hinweis: Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs befasst sich auch mit der Bekanntgabe eines Änderungsbescheids gegenüber dem ursprünglichen Prozessbevollmächtigten und der Änderung eines Steuerbescheids während des Revisionsverfahrens.