Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 14.01.2003 |
Aktenzeichen: | VIII B 108/01 |
Vorinstanz: |
FG Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.08.2001 |
Aktenzeichen: | 1 K 1148/97 |
Schlagzeile: |
Bindungswirkung und Regelungsinhalt eines Feststellungsbescheides
Schlagworte: |
Ablaufhemmung, Änderung, Beiladung, Bindungswirkung, Feststellungsbescheid, Folgebescheid, Grundlagenbescheid, Klage
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Die bestandskräftige Feststellung zum Vorliegen einer Mitunternehmerschaft entfaltet als selbständiger Regelungsgegenstand eines Gewinnfeststellungsbescheids Bindungswirkung für die rechtlich nachrangigen Feststellungen und damit auch für die Frage der Erzielung eines Veräußerungsgewinns nach den §§ 16, 34 EStG.
Hinweis: Der Bundesfinanzhof befasst sich in seinem Beschluss auch mit der Auslegung einer Klage, mit der der Kläger sich nicht nur gegen die einheitliche und gesonderte Feststellung von Veräußerungsgewinnen, sondern auch gegen das Vorliegen einer Mitunternehmerschaft (gemeinschaftliche Erzielung gewerblicher Einkünfte) wendet.