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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 12.12.2002
Aktenzeichen: 14 K 147/00

Schlagzeile:

Keine Betriebsstätte bei Arztpraxis im Wohnhaus eines ambulant tätigen Anästhesisten

Schlagworte:

Anästhesist, Arbeitszimmer, Arztpraxis, Betriebsstätte, Wohnhaus

Wichtig für:

Ärzte

Kurzkommentar:

Das Finanzgericht Baden-Württemberg nimmt Stellung zur Frage, ob bei einer Arztpraxis im Wohnhaus eines ambulant tätigen Anästhesisten eine Betriebsstätte vorliegt.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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