Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 12.12.2002 |
Aktenzeichen: | III R 20/01 |
Vorinstanz: |
FG Hessen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 29.03.2001 |
Aktenzeichen: | 8 K 1568/98 |
Schlagzeile: |
Indizwirkung der zeitnahen Veräußerung bei der Prüfung eines gewerblichen Grundstückshandels
Schlagworte: |
Betriebsvermögen, Gewerblicher Grundstückshandel, Nachweis, Privatvermögen
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Vermieter
Kurzkommentar: |
Die Veräußerung einer Immobilie durch einen gewerblichen Grundstückshändler zwei Jahre nach deren Erwerb ist ein gewichtiges Indiz für ein dem Gewerbebetrieb zuzuordnendes Geschäft. Eine Zuordnung zur privaten Vermögensverwaltung kommt nur in Betracht, wenn der Erwerb eindeutig privat veranlasst ist und aufgrund der vorliegenden objektiven Tatsachen klar von den betrieblich veranlassten Immobiliengeschäften zu unterscheiden ist, wie zum Beispiel bei einer Nutzung der Immobilie zu eigenen Wohnzwecken oder deren langfristiger Vermietung.
Hinweis: Das BFH-Urteil wird zitiert im BMF-Schreiben vom 26.03.2004 (Aktenzeichen IV A 6 - S 2240 - 46/04) zur Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und gewerblichem Grundstückshandel.