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Quelle: |
Bundesfinanzhof |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 08.01.2003 |
| Aktenzeichen: | VII R 37/02 |
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Vorinstanz: |
FG München |
| Art des Dokuments: | Urteil |
| Datum: | 05.12.2001 |
| Aktenzeichen: | 4 K 3706/01 |
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Schlagzeile: |
Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts als Voraussetzung für die Bestellung des Leiters einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins
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Schlagworte: |
Beratungsstellenleiter, Eintragung, Lohnsteuerhilfeverein, Praktische Tätigkeit
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Wichtig f�r: |
Alle Steuerzahler
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Kurzkommentar2: |
Die Fertigung von Monatsabschlüssen eines Unternehmens als Grundlage für die Prüfung von dessen Kreditwürdigkeit stellt in der Regel keine Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern dar, wie sie als Voraussetzung für die Bestellung des Leiters einer Beratungsstelle eines Lohnsteuerhilfevereins verlangt wird.

