Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 08.01.2003 |
Aktenzeichen: | VII R 7/02 |
Vorinstanz: |
FG Hamburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.01.2002 |
Aktenzeichen: | IV 130/99 |
Schlagzeile: |
Steuerliche Folgen der Gesamtvollstreckung über das Vermögen eines Abnehmers von versteuertem Mineralöl
Schlagworte: |
Erstattung, Gerichtliche Verfolgung, Konkursverfahren, Mineralölsteuer, Vergütung
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Bleibt der Lieferant von versteuertem Mineralöl, nachdem ein Antrag auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung über das Vermögen seines Abnehmers gestellt worden ist, im Hinblick auf die gerichtliche Durchsetzung seines Zahlungsanspruchs untätig, verliert er den Vergütungsanspruch unabhängig davon, ob das Verfahren der Gesamtvollstreckung später tatsächlich eröffnet und die Forderung beim Verwalter angemeldet wird.
Hinweis: Die gerichtliche Verfolgung eines Anspruchs erfordert nach der BFH-Entscheidung auch bei Anhängigkeit eines Antrags auf Eröffnung der Gesamtvollstreckung über das Vermögen eines Abnehmers von versteuertem Mineralöl, dass der Lieferant den Erlass eines Mahnbescheids erwirkt. Die Mineralölhändler ist in diesem Fall jedoch nicht mehr gehalten, den Erlass eines Vollstreckungsbescheids zu beantragen und hieraus gegen den Schuldner im Wege der Zwangsvollstreckung vorzugehen.