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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.12.2002
Aktenzeichen: I R 11/02

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 11.12.2001
Aktenzeichen: 6 K 3656/98

Schlagzeile:

Bilanzierung von Zinsansprüchen aus Genussrechten

Schlagworte:

Aktivierung, Ausschüttung, Bilanzierung, Bilanzrichtlinie, EuGH, Gemeinschaftsrecht, Gewinnausschüttung, Phasengleiche Aktivierung, Sparkasse, Vorabentscheidungsersuchen

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ein abgelaufenes Jahr betreffende Zinsansprüche aus Genussrechten sind auch dann in der Bilanz des Gläubigers zu aktivieren, wenn nach den Genussrechtsbedingungen der Schuldner die Ansprüche nicht bedienen muss, solange hierdurch bei ihm ein Bilanzverlust entstehen oder sich erhöhen würde.

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