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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.12.2002
Aktenzeichen: IV R 47/01

Vorinstanz:

FG Münster
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 18.05.2001
Aktenzeichen: 5 K 156/01 F

Schlagzeile:

Abzugsverbot für Verluste aus gewerblicher Tierzucht gilt nicht für Verluste aus einer Nerzzucht

Schlagworte:

Nerzfarm, Tierzucht, Verlust, Verlustfeststellung

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Das Ausgleichs- und Abzugsverbot für Verluste aus gewerblicher Tierzucht oder gewerblicher Tierhaltung gilt nicht für Verluste aus einer Nerzzucht.

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