Quelle: |
Finanzgericht des Landes Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.02.2003 |
Aktenzeichen: | 1 K 57/02 |
Schlagzeile: |
Finanzämter müssen Einkommensteuer-Erklärungen per Telefax anerkennen
Schlagworte: |
Erklärung, Frist, Steuererklärung, Telefax, Unterschrift
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Eine Einkommensteuer-Erklärung kann auch per Telefax fristgerecht eingereicht werden. Das Finanzamt muss die Erklärung trotz fehlender Originalunterschrift anerkennen.
Hintergrund: Die Finanzrichter aus Brandenburg verwiesen auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs, wonach eine per Telefax übermittelte Umsatzsteuer-Voranmeldung auf einem amtlichen Vordruck wirksam ist.
Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf das Urteil reagiert. Das Bundesfinanzministerium hat erst jüngst die Finanzämter angewiesen, nur solche Steuererklärungen per Telefax zu akzeptieren, für die das Gesetz keine eigenhändige Unterschrift vorschreibt. Das ist zum Beispiel bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen der Fall.