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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.11.2002
Aktenzeichen: III R 4/00

Vorinstanz:

FG Berlin
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 19.02.1998
Aktenzeichen: IV 74/95

Schlagzeile:

Investitionszulage für einen Sende- und Übertragungswagen eines im Fördergebiet ansässigen Senders

Schlagworte:

Immaterielles Wirtschaftsgut, Investitionszulage, Software, Verbleiben

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Ein Sende- und Übertragungswagen eines im Fördergebiet ansässigen Senders, der auch außerhalb des Fördergebiets eingesetzt wird, kann investitionszulagenbegünstigt sein, wenn er innerhalb der Verbleibensfrist nach den für LKW geltenden Grundsätzen überwiegend und regelmäßig im Fördergebietsverkehr eingesetzt wird. Eine lediglich funktionale Bindung an das Fördergebiet genügt den Verbleibensvoraussetzungen nicht.

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