Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 28.11.2002 |
Aktenzeichen: | III R 4/00 |
Vorinstanz: |
FG Berlin |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 19.02.1998 |
Aktenzeichen: | IV 74/95 |
Schlagzeile: |
Investitionszulage für einen Sende- und Übertragungswagen eines im Fördergebiet ansässigen Senders
Schlagworte: |
Immaterielles Wirtschaftsgut, Investitionszulage, Software, Verbleiben
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Ein Sende- und Übertragungswagen eines im Fördergebiet ansässigen Senders, der auch außerhalb des Fördergebiets eingesetzt wird, kann investitionszulagenbegünstigt sein, wenn er innerhalb der Verbleibensfrist nach den für LKW geltenden Grundsätzen überwiegend und regelmäßig im Fördergebietsverkehr eingesetzt wird. Eine lediglich funktionale Bindung an das Fördergebiet genügt den Verbleibensvoraussetzungen nicht.