Quelle: |
Bundesministerium der Finanzen |
Art des Dokuments: | BMF-Schreiben |
Datum: | 10.03.2003 |
Aktenzeichen: | IV C 5 - S 2332 - 11/03 |
Schlagzeile: |
Zuflusszeitpunkt des geldwerten Vorteils aus der Ausübung eines Aktienoptionsrechts durch den Arbeitnehmer
Schlagworte: |
Aktienoption, Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Stock-Options, Zufluss
Wichtig für: |
Arbeitnehmer, Kapitalanleger
Kurzkommentar: |
Das BMF-Schreiben ergeht zum Zuflusszeitpunkt des geldwerten Vorteils, der aus der Ausübung eines dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eingeräumten Aktienoptionsrechts entsteht. Es enthält eine Übergangsregelung zum BFH-Urteil vom 20. Juni 2001 (Aktenzeichen VI R 105/99).
Als Zuflusszeitpunkt des geldwerten Vorteils aus der Ausübung eines Aktienoptionsrechts ist der Tag der Ausbuchung der Aktien aus dem Depot des Überlassenden oder dessen Erfüllungsgehilfen maßgebend. Dies gilt unabhängig davon, ob die Kurse zwischen der Optionsausübung und der Ausbuchung der Aktien aus dem Depot des Überlassenden oder dessen Erfüllungsgehilfen gestiegen oder gefallen sind.
Übergangsregelung: Dies gilt laut der Anweisung des Bundesfinanzministeriums in allen noch offenen Fällen. Bei einer Optionsausübung bis zum 31. Dezember 2001 ist es jedoch nicht zu beanstanden, wenn als Zuflusszeitpunkt der Tag der Optionsausübung zu Grunde gelegt wird.