Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.01.2003 |
Aktenzeichen: | X R 37/00 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 05.08.1999 |
Aktenzeichen: | 14 K 5871/97 E,G |
Schlagzeile: |
Einkünfte aus der Vermietung und dem Verkauf von Wohnmobilen können auch bei nur einem Vertragspartner gewerblich sein
Schlagworte: |
Gewerbebetrieb, Sonstige Einkünfte, Vermietung, Vermögensverwaltung, Wohnmobil
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Vermieter
Kurzkommentar: |
Die nur mit einem Vertragspartner erzielten Einkünfte aus der Vermietung und dem Verkauf von Wohnmobilen sind als solche aus Gewerbebetrieb zu versteuern. Es handelt sich nicht um sonstige Einkünfte im Sinne des Paragrafen 22 Nummer 3 des Einkommensteuergesetzes, wenn sich der Steuerpflichtige am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt.
Hintergrund: Der Bundesfinanzhof bejaht eine Beteiligung an allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr auch dann, wenn Leistungen zwar nur an einen einzigen Abnehmer erbracht werden, die zu beurteilende Tätigkeit nach Art und Umfang aber dem Bild einer unternehmerischen Marktteilnahme entspricht.
Der Erwerb, die Vermietung und Veräußerung von Wohnmobilen sind daher gewerblich, wenn die einzelnen Tätigkeiten sich gegenseitig bedingen und derart miteinander verflochten sind, dass sie nach der Verkehrsanschauung als einheitlich anzusehen sind.