Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 25.03.2003 |
Aktenzeichen: | IX B 2/03 |
Vorinstanz: |
FG Düsseldorf |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 14.11.2002 |
Aktenzeichen: | 14 K 2707/01 F |
Schlagzeile: |
Bei dauerhafter Verpachtung von unbebautem Grundbesitz kann keine Überschusserzielungsabsicht unterstellt werden
Schlagworte: |
Grundbesitz, Überschusserzielungsabsicht, Verpachtung
Wichtig für: |
Vermieter
Kurzkommentar: |
Die der Vorschrift des Paragraf 21 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zugrunde liegende typisierende Annahme, dass bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, gilt nicht für die dauerhafte Verpachtung von unbebautem Grundbesitz.