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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 25.03.2003
Aktenzeichen: IX B 2/03

Vorinstanz:

FG Düsseldorf
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 14.11.2002
Aktenzeichen: 14 K 2707/01 F

Schlagzeile:

Bei dauerhafter Verpachtung von unbebautem Grundbesitz kann keine Überschusserzielungsabsicht unterstellt werden

Schlagworte:

Grundbesitz, Überschusserzielungsabsicht, Verpachtung

Wichtig für:

Vermieter

Kurzkommentar:

Die der Vorschrift des Paragraf 21 Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) zugrunde liegende typisierende Annahme, dass bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit der Steuerpflichtige beabsichtigt, letztlich einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften, gilt nicht für die dauerhafte Verpachtung von unbebautem Grundbesitz.

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