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Quelle:

Finanzgericht Bremen
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.02.2003
Aktenzeichen: 4 K 132/02

Schlagzeile:

Anspruch auf Kindergeld für im Ausland lebende minderjährige Kinder

Schlagworte:

Ausland, Kind, Kindergeld, Minderjährig

Wichtig für:

Familien

Kurzkommentar:

Ein minderjähriges Kind, das zwei bis drei Jahre im Ausland lebt und dort die Schule besucht, kann dennoch seinen Wohnsitz im Sinne von § 8 der Abgabenordnung in Deutschland behalten, so dass die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben.

Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.

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