Quelle: |
Finanzgericht Bremen |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.02.2003 |
Aktenzeichen: | 4 K 132/02 |
Schlagzeile: |
Anspruch auf Kindergeld für im Ausland lebende minderjährige Kinder
Schlagworte: |
Ausland, Kind, Kindergeld, Minderjährig
Wichtig für: |
Familien
Kurzkommentar: |
Ein minderjähriges Kind, das zwei bis drei Jahre im Ausland lebt und dort die Schule besucht, kann dennoch seinen Wohnsitz im Sinne von § 8 der Abgabenordnung in Deutschland behalten, so dass die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben.
Das Urteil des Finanzgerichts ist rechtskräftig.