Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 22.01.2003 |
Aktenzeichen: | II R 32/01 |
Vorinstanz: |
FG Brandenburg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 21.03.2001 |
Aktenzeichen: | 3 K 1717/00 |
Schlagzeile: |
Grunderwerbsteuer bei Übernahme eines noch nicht vollzogenen Grundstückskaufvertrags
Schlagworte: |
Bedingung, Besteuerung, Bestimmtheit, Fälligkeit, Grunderwerbsteuer, Kaufpreisrate, Kaufvertrag, Lebenssachverhalt, Steuerbescheid
Wichtig für: |
Gewerbetreibende, Vermieter
Kurzkommentar: |
Tritt ein Dritter durch eine Vertragsübernahme als neuer Käufer in einen noch nicht vollzogenen Grundstückskaufvertrag ein, verwirklicht sich ein Erwerbsvorgang im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes. Dieser schließt bezüglich des nämlichen Grundstücks einen Rechtsträgerwechsel vom Verkäufer auf den neuen Käufer aus.
Hinweis: Der Bundesfinanzhof gibt mit der Entscheidung seine Rechtsprechung im Urteil vom 26. September 1990 (Aktenzeichen II R 107/87) auf.