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Quelle:

Hessisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 24.02.2003
Aktenzeichen: 2 K 1949/01

Schlagzeile:

Kindergeldanspruch eines Ausländers, der nur eine Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Sichtvermerks (Visum) besitzt

Schlagworte:

Aufenthaltsgenehmigung, Ausländer, Kindergeld, Sichtvermerk, Visum

Wichtig für:

Ausländer

Kurzkommentar:


Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen III R 84/03 sind beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfragen anhängig (Aufnahme in die Datenbank am 18.2.2005):
Kindergeldanspruch eines Ausländers nach § 62 Abs. 2 Satz 1 EStG, wenn er nur eine Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Sichtvermerks (Visum) besitzt?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 62 Abs 2 S 1; AuslG § 15; AuslG § 27
Vorgehend: Hessisches Finanzgericht , Entscheidung vom 24.2.2003 (2 K 1949/01)

Aktuelle Ergänzung: Das Verfahren ist erledigt durch Zurücknahme der Revision. Das Urteil des FG Hessen ist damit rechtskräftig.

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