Willkommen
Aktuelle Urteile
Suche nach
Steuer-Urteile
Aktuelle
BMF-Schreiben
Suche nach Gericht
Festgeldrechner
Tagesgeldrechner
Hypothekenrechner
Impressum
Nutzungsbedingungen




Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 29.01.2003
Aktenzeichen: I R 6/99

Vorinstanz:

FG Köln
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 16.09.1998
Aktenzeichen: 13 K 1558/95

Schlagzeile:

US-Kapitalgesellschaft mit Sitz in den USA und tatsächlicher Geschäftsleitung im Inland als Organträgerin einer inländischen Kapitalgesellschaft

Schlagworte:

Organschaft, USA

Wichtig für:

Gewerbetreibende

Kurzkommentar:

Eine nach dem Recht des Staates Delaware gegründete US-Kapitalgesellschaft mit statutarischem Sitz in den USA, die ihre tatsächliche Geschäftsleitung in die Bundesrepublik verlegt, kann Organträgerin einer inländischen Kapitalgesellschaft sein.

Hintergrund: Der Bundesfinanzhof reagiert mit seinem Urteil zum abkommensrechtlichen Diskriminierungsverbot auf das so genannte "Überseering"-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Das Urteil hat über den praktisch eher unbedeutenden Fall hinaus grundlegende Bedeutung. Die obersten deutschen Steuerrichter kamen zu dem Ergebnis, dass die Regelung des Paragraf 14 Nr. 3 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes - KStG 1984 nicht mit dem Diskriminierungsverbot des Artikel 24 Abs. 1 und 4 DBA - USA 1989 vereinbar ist (Änderung der Rechtsprechung).

Das Diskriminierungsverbot des Art. 24 Abs. 4 DBA-USA 1989 zugunsten der inländischen Tochtergesellschaft einer US-Kapitalgesellschaft mit Sitz in den USA und Geschäftsleitung im Inland ist unabhängig davon, ob die US-Kapitalgesellschaft nach Art. 4 Abs. 3 DBA-USA 1989 als in keinem der beiden Vertragsstaaten ansässig gilt.

Wichtig: Die Vorschrift des § 14 Nr. 3 Satz 1 KStG in der Fassung des Jahres 1984 ist zwischenzeitlich geändert, so dass für die Qualifikation als Organträger nicht mehr auf den Sitz und den Ort der Geschäftsleitung der Kapitalgesellschaft abgestellt wird, sondern ausschließlich auf den Ort der Geschäftsleitung, der im Inland belegen sein muss.

Grundlegende Bedeutung besitzt die Entscheidung für Freundschaftsverträge mit Meistbegünstigungsklauseln (namentlich im Verhältnis zu den USA) als auch für Diskriminierungsverbote in Doppelbesteuerungsabkommen.

zur Suche nach Steuer-Urteilen