Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Beschluss |
Datum: | 27.02.2003 |
Aktenzeichen: | V B 131/01 |
Vorinstanz: |
FG Nürnberg |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 04.07.2001 |
Aktenzeichen: | II 94/2001 |
Schlagzeile: |
Verfahrensrechtliche Fragen bei Beiladungen zu einem Klageverfahren
Schlagworte: |
Beiladung, Klage, Verfahrensrecht
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Zu einem Klageverfahren, in dem geltend gemacht wird, der Rechnungsaussteller sei auch Lieferer gewesen, ist ein alternativ in Betracht kommender Lieferer nicht notwendig beizuladen.
Das Verfahren über eine Beschwerde des Beigeladenen wird als unselbständiges Nebenverfahren durch die Insolvenz des Klägers unterbrochen.