Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 03.04.2003 |
Aktenzeichen: | V R 88/01 |
Vorinstanz: |
FG Münster |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 06.04.2001 |
Aktenzeichen: | 14 K 4692/98 |
Schlagzeile: |
Kein pauschaler Vorsteuerabzug für erstattete Aufwendungen wegen Mehrverpflegung bei Fahrtätigkeiten
Schlagworte: |
Pauschbeträge, Reisekosten, Verpflegungsmehraufwand
Wichtig für: |
Alle Steuerzahler
Kurzkommentar: |
Der Abzug von Vorsteuerbeträgen aus Reisekosten nach Pauschbeträgen setzt auch im Besteuerungszeitraum 1996 voraus, dass der Unternehmer seinem Arbeitnehmer aus Anlass einer Dienstreise im Inland Mehraufwendungen für Verpflegung nach Pauschbeträgen erstattet. Ein pauschaler Vorsteuerabzug für erstattete Aufwendungen wegen Mehrverpflegung bei Fahrtätigkeiten ist nicht zulässig.