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Quelle:

Niedersächsisches Finanzgericht
Art des Dokuments: Beschluss
Datum: 16.05.2003
Aktenzeichen: 13 V 184/03

Schlagzeile:

Verfassungsrechtliche Zweifel an der Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte

Schlagworte:

Aussetzung der Vollziehung, Spekulation, Veräußerungsgewinn, Verfassungsmäßigkeit, Wertpapier

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Die Besteuerung der Spekulationsgewinne aus Wertpapierverkäufen unterliegt ernstlichen verfassungsrechtlichen Zweifeln. Die derzeitige Regelung in § 23 des Einkommensteuergesetzes verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes, weil der aus dieser Norm erwachsende Steueranspruch von den Finanzbehörden nicht gleichmäßig vollzogen werden kann. Es ist daher Aussetzung der Vollziehung zu gewähren.

Hintergrund: Das Niedersächsische Finanzgericht gewährt in einem Eilverfahren (Aussetzung der Vollziehung) vorläufigen Rechtsschutz und folgt damit dem Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofes an das Bundesverfassungsgericht vom 16.07.2002 (Aktenzeichen IX B 62/99).

Einer vorläufigen Aussetzung nachzuzahlender Einkommensteuerbeträge stehen nach Auffassung des Gerichts öffentliche Interessen an einer geordneten Haushaltsführung nicht entgegen. Da der Staat seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 1991 und der seit vielen Jahren andauernden Diskussion über die Problematik damit rechnen muss, dass die Regelungen über die Spekulationsbesteuerung von Wertpapieren für verfassungswidrig erklärt werden, hätte er entweder eine verfassungskonforme Regelung schaffen, zumindest aber hinsichtlich der finanz- und haushaltspolitischen Auswirkungen entsprechende Vorsorge treffen können.

Der Mangel an Vorsorge darf sich nach Meinung des Finanzgerichts nicht zu Lasten des grundgesetzlich geschützten Individualanspruchs des Bürgers auf effektiven Rechtsschutz auswirken.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat wegen divergierender Entscheidungen verschiedener Finanzgerichte die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen.

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