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Quelle:

Bundesfinanzhof
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 27.02.2003
Aktenzeichen: V R 78/01

Vorinstanz:

FG München
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 01.03.2001
Aktenzeichen: 14 K 541/01

Schlagzeile:

Gemeinde, die Parkplätze gegen Gebühren überlässt, handelt nicht als Unternehmer

Schlagworte:

Gemeinde, Parkgebühren, Parkscheinautomaten, Umsatzsteuer, Unternehmer

Wichtig für:

Kommunen

Kurzkommentar:

Eine Gemeinde, die aufgrund der Straßenverkehrsordnung Parkplätze durch Aufstellung von Parkscheinautomaten gegen Parkgebühren überlässt, handelt insoweit nicht als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts.

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