Quelle: |
Bundesfinanzhof |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 27.02.2003 |
Aktenzeichen: | V R 78/01 |
Vorinstanz: |
FG München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 01.03.2001 |
Aktenzeichen: | 14 K 541/01 |
Schlagzeile: |
Gemeinde, die Parkplätze gegen Gebühren überlässt, handelt nicht als Unternehmer
Schlagworte: |
Gemeinde, Parkgebühren, Parkscheinautomaten, Umsatzsteuer, Unternehmer
Wichtig für: |
Kommunen
Kurzkommentar: |
Eine Gemeinde, die aufgrund der Straßenverkehrsordnung Parkplätze durch Aufstellung von Parkscheinautomaten gegen Parkgebühren überlässt, handelt insoweit nicht als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts.