Quelle: |
Finanzgericht München |
Art des Dokuments: | Urteil |
Datum: | 24.02.2003 |
Aktenzeichen: | 13 K 4791/99 |
Schlagzeile: |
Einbeziehung der im neu errichteten selbstgenutzten Wohnhaus gebundenen stillen Reserven bei Totalgewinnprognose eines landwirtschaftlichen Betriebs
Schlagworte: |
Gewinnerzielungsabsicht, Landwirtschaft, Liebhaberei, Stille Reserven, Totalgewinnprognose
Wichtig für: |
Gewerbetreibende
Kurzkommentar: |
Das Urteil des Finanzgerichts ist nicht rechtskräftig. Unter dem Aktenzeichen IV R 12/05 ist beim Bundesfinanzhof folgende Rechtsfrage anhängig:
Sind bei der Beurteilung der Frage, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird, bei der danach durchzuführenden Totalgewinnprognose die im neu errichteten selbstgenutzten Wohnhaus gebundenen stillen Reserven (steuerfreie Entnahmemöglichkeit) einzubeziehen?
-- Zulassung durch BFH --
Rechtsmittelführer: Verwaltung
EStG § 2 Abs 1; EStG § 13