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Quelle:

Finanzgericht Baden-Württemberg
Art des Dokuments: Urteil
Datum: 28.03.2003
Aktenzeichen: 3 K 72/99

Schlagzeile:

Betriebsprüfer dürfen bei Prüfung einer Bank nicht gezielt Tafelgeschäfte der Kunden aufspüren

Schlagworte:

Bank, Bankenfahndung, Betriebsprüfung, Kreditinstitut, Tafelgeschäft

Wichtig für:

Kapitalanleger

Kurzkommentar:

Betriebsprüfer dürfen die Außenprüfung bei einem Kreditinstitut nicht dazu missbrauchen, gezielt Tafelgeschäfte der Kunden aufzuspüren.

Hinweis: Das Finanzgericht Baden-Württemberg wies ausdrücklich darauf hin, dass es keine Rolle spiele, ob sich das Finanzamt auch anderweitig - zum Beispiel durch Einschaltung der Steuerfahndung - die Namen der betreffenden Kunden rechtmäßig hätte verschaffen können.

Die Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg ist noch nicht rechtskräftig. Das unterlegene Finanzamt hat Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt. Das Aktenzeichen beim Bundesfinanzhof lautet VII B 198/03.

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